Aug. 6

Lichtverschmutzung – Weniger ist mehr…

Auf dieser Seite wollen wir Sie in Zusammenarbeit mit dem Projekt „Paten der Nacht“ zum Thema Lichtverschmutzung informieren.

Seit Jahren engagieren sich Vereine, Hobbyastronomen gegen Lichtverschmutzung. Dabei kochte „jeder“ sein eigenes Süppchen. Leider ließen sich spürebare Erfolge in der Breite nicht beobachten. In den Jahren fristete dieses Thema ein Schattendasein.

Erst das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ griff das Thema unter einem anderen Gesichtspunkt wieder auf. Das rückte das Thema wieder in das richtige „Licht“, denn Lichtverschmutzung ist kein rein astronomisches Problem, sondern hauptsächlich ein Umweltproblem.

Ein Dank an alle, die dieses Volksbegehren initiiert, umgesetzt und unterzeichnet haben!

Dieser Vorschlag wurde von der Bayerischen Staatsregierung in einem Gesetz umgesetzt, das seit dem 1.August 2019 in Kraft ist.

Art. 11a
Himmelstrahler und Beleuchtungsanlagen
 
1Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. 2Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig. 3Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich müssen die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden. 4Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen sind nur in Ausnahmefällen von der zuständigen Behörde oder mit deren Einvernehmen zu genehmigen.

Quelle:BayNatSchG

Art. 15
Vermeidbare Lichtemissionen
 
(1) Nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ist es verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.
(2) 1Im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuchs sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen verboten. 2Die Gemeinde kann bis längstens 23 Uhr Ausnahmen von Satz 1 zulassen für
1.
Gaststätten und
2.
zulässigerweise errichtete Gewerbebetriebe an der Stätte der Leistung, soweit dafür in Abwägung mit dem Gebot der Emissionsvermeidung ein erhebliches Bedürfnis besteht.

Quelle:BayImSchG

Was wird nun daraus? Was nützt ein Gesetz, das nicht bekannt wird? Hier möchten wir ansetzen. Nicht mit dem erhobenen Zeigefinger (was nicht leicht sein wird, all zu oft verfällt man in dieses Muster zurück)

Manuel Philipp, der Kopf hinter dem Projekt www.paten-der-nacht.de wurde durch Errichtung des Sternenparkes Winklmoos Alm bekannt. Diesen Elan und dieses Wissen möchte er nun nutzen, um eine spürbare Verbesserung für Mensch und Natur zu erreichen. Packen wir gemeinsam an. Wir von Astronomie im Chiemgau e.V. unterstützen ihn dabei.

Dazu wurde ein Flyer entworfen, der in übersichtlicher Weise und einfacher Sprache informiert, aber auch gleich Lösungen mitliefert. Diesen Flyer wollen wir an so viele Menschen und Firmen wie möglich verteilen. Ebenso gibt es die Webseite www.paten-der-nacht.de, die noch ausführlicher zu diesem Thema informiert.

Sie können uns unterstützen, indem Sie als Pate für die Nacht direkt Flyer sponsern.

Alternativ können Sie auch an Astronomie in Chiemgau e.V. spenden mit dem Stichwort „Paten der Nacht Flyer“ (Besonders für Privatpersonen geeignet)


Auf den Seiten von Paten der Nacht erfahren Sie:

Was ist Lichtverschmutzung?
Wie wirkt sich Lichtemission auf Mensch und Natur aus?
Wie kann ich Lichtverschmutzung reduzieren?
Wie gestaltet man lichtverschmutzungsarme Straßenbeleuchtung?
Empfehlungen für umweltgerechte Weihnachtsbeleuchtung!

Auf unseren eigenen Seiten finden Sie:

Praktische Anleitung: Mit einfachen Mitteln Lichtverschmutzung vermeiden und reduzieren. (Seite befindet sich im Aufbau.)
Linksammlung zu Berichten und Studien zu diesem Thema

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Astronomie im Chiemgau e.V.
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